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   VGH Bayern, 02.02.2015 - 20 B 14.1297   

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https://dejure.org/2015,3756
VGH Bayern, 02.02.2015 - 20 B 14.1297 (https://dejure.org/2015,3756)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02.02.2015 - 20 B 14.1297 (https://dejure.org/2015,3756)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02. Februar 2015 - 20 B 14.1297 (https://dejure.org/2015,3756)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Weitere Untersuchungen zur GefährdungsabschätzungAbfallrechtliche Anordnung; Verhältnismäßigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Enden der Abfalleigenschaft eines Stoffes oder Gegenstandes mit dessen Durchlauf in einem Verwertungsverfahren

  • rewis.io

    Unverhältnismäßige abfallrechtliche Beseitigungsanordnung - Wegebau mit Bauschutt

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AbfZustV § 4 Abs. 1; KrwG § 5 Abs. 3
    Enden der Abfalleigenschaft eines Stoffes oder Gegenstandes mit dessen Durchlauf in einem Verwertungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.09.2013 - 2 M 114/13

    Anordnung zur Beseitigung von Betriebsstraßen eines ehemaligen Tontagebaus

    Auszug aus VGH Bayern, 02.02.2015 - 20 B 14.1297
    Damit könnte der Anwendungsbereich des Bundesbodenschutzgesetzes (BBodSchG) eröffnet sein (vgl. § 3 Abs. 1 BBodSchG, § 2 Abs. 2 Nr. 10 KrWG) und könnten schädliche Bodenveränderungen (vgl. § 2 Abs. 3 BBodSchG) und Altlasten (§ 2 Abs. 5 Nr. 1 BBodSchG) vorliegen (vgl. OVG LSA, Beschluss v. 19.9.2013, Az. 2 M 114/13, für das zum Zwecke der Befestigung einer Straße eingebaute Material, das in der Regel wesentlicher Bestandteil eines Grundstücks im Sinne von § 94 Abs. 1 BGB wird).
  • BVerwG, 24.06.1993 - 7 C 11.92

    Ist Bauschutt Abfall?

    Auszug aus VGH Bayern, 02.02.2015 - 20 B 14.1297
    Dabei ist auch zu berücksichtigten, dass sich der Kläger darauf beruft, den Bauschutt, soweit er als Abfall angesehen wird (vgl. BVerwG, Urteil v. 24.6.1993, BVerwG 7 C 11/92 zur Verwendung von unsortiertem Bauschutt zum Wegebau und zur Abfalleigenschaft), durch den Einbau in den Waldweg als dessen Tragschicht verwertet zu haben.
  • BVerfG, 14.11.1969 - 1 BvR 253/68

    Uranvorkommen

    Auszug aus VGH Bayern, 02.02.2015 - 20 B 14.1297
    Nicht nur bei Regelungen, sondern auch bei Einzelakten ist die Verhältnismäßigkeit in drei Stufen zu prüfen, nämlich ob erstens ein geeignetes Mittel, zweitens ein erforderliches Mittel und drittens ob weiter Verhältnismäßigkeit in engerem Sinne vorliegt (vgl. BVerfG, B. vom 14.11.1969, BVerfGE 27, 211, 219).
  • BVerfG, 15.12.1965 - 1 BvR 513/65

    Wenneker - Haftverschonung beim Haftgrund der Schwerkriminalität

    Auszug aus VGH Bayern, 02.02.2015 - 20 B 14.1297
    Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bindet grundsätzlich alle staatliche Gewalt, sofern sie subjektive Rechte des Bürgers in irgendeiner Weise beeinträchtigt (vgl. BVerfG, B.v. 15.12.1965, BVerfGE 19, 342, 348 f.).
  • VG München, 21.01.2016 - M 17 K 14.5755

    Beseitigung von Bauschutt - Störerauswahl

    In einem gleichgelagerten Fall habe der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (U.v. 2.2.2015 - 20 B 14.1297), bestätigt durch das Bundesverwaltungsgericht (B.v. 19.5.2015 - 7 B 15.15), den Bescheid eines Landratsamtes wegen Unverhältnismäßigkeit aufgehoben.

    § 5 Abs. 1 KrWG bestimmt, dass die Abfalleigenschaft eines Stoffes oder Gegenstandes endet, wenn dieser ein Verwertungsverfahren (vgl. § 3 Nrn. 23 und 25 KrWG) durchlaufen hat und so beschaffen ist, dass er erstens üblicherweise für bestimmte Zwecke verwendet wird, zweitens ein Markt für ihn oder eine Nachfrage nach ihm besteht, drittens er alle für seine jeweilige Zweckbestimmung geltenden technischen Anforderungen sowie alle Rechtsvorschriften und anwendbaren Normen für Erzeugnisse erfüllt sowie viertens seine Verwendung insgesamt nicht zu schädlichen Auswirkungen auf Mensch oder Umwelt führt (BayVGH, U.v. 2.2.2015 - 20 B 14.1297).

    b) Im Rahmen der durch die abfallrechtlichen Befugnisnormen eingeräumten Ermessensentscheidungen hat die Behörde auch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten (vgl. BayVGH, B.v. 2.2.2015 - 20 B 14.1297 - juris Rn. 19; BayVGH, B.v. 14.7.2004 - 20 CS 04.1179 - juris; BayVGH, B.v. 27.10.2003 - 20 CS 03.2258 - juris).

    Nicht nur bei Regelungen, sondern auch bei Einzelakten ist die Verhältnismäßigkeit in drei Stufen zu prüfen, nämlich ob erstens ein geeignetes Mittel (aa), zweitens ein erforderliches Mittel (bb) und drittens ob weiter Verhältnismäßigkeit in engerem Sinne (cc) vorliegt (vgl. BVerfG, B.v. 14.11.1969, BVerfGE 27, 211, 219; BayVGH, U.v. 2.2.2015 - 20 B 14.1297 - juris).

    Zur Erforderlichkeit dürfen Einzelakte nicht über das zur Verfolgung des Zweckes notwendige Maß hinausgehen (vgl. dazu BayVGH, B.v. 2.2.2015 - 20 B 14.1297 - juris Rn. 19).

    Als mildere und angemessenere Maßnahmen, die den Kläger als Nutznießer des Waldweges weniger eingeschränkt hätten, kommen auch keine weiteren Beprobungen des eingebauten Materials - wie in den von der Klagepartei ins Feld geführten Urteile des BayVGH (U.v. 2.2.2015 - 20 B 14.1297 - juris Rn. 24) und nachfolgend des BVerwG (B.v. 19.5.2015 - 7 B 15.15) - in Frage.

  • VG München, 06.07.2015 - M 17 S 15.557

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Anordnung zur Beseitigung von kontaminiertem

    Im Rahmen der durch die abfallrechtlichen Befugnisnormen eingeräumten Ermessensentscheidungen hat die Behörde auch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten (vgl. BayVGH, B.v. 2.2.2015 - 20 B 14.1297 - juris Rn. 19; BayVGH, B.v. 14.7.2004 - 20 CS 04.1179 - juris; BayVGH, B.v. 27.10.2003 - 20 CS 03.2258 - juris).

    Zur Erforderlichkeit dürfen Einzelakte nicht über das zur Verfolgung des Zweckes notwendige Maß hinausgehen (vgl. dazu BayVGH, B.v. 2.2.2015 - 20 B 14.1297 - juris Rn. 19).

  • VG München, 18.02.2016 - M 17 K 15.4700

    Erfolglose Klage gegen Abfallentsorgungsuntersagung

    dd) Auch ein Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, den die Behörde im Rahmen der durch die abfallrechtlichen Befugnisnormen eingeräumten Ermessensentscheidungen zu beachten hat (vgl. BayVGH, B.v. 2.2.2015 - 20 B 14.1297 - juris Rn. 19; BayVGH, B.v. 14.7.2004 - 20 CS 04.1179 - juris; BayVGH, B.v. 27.10.2003 - 20 CS 03.2258 - juris), ist nicht ersichtlich.

    Zur Erforderlichkeit dürfen Einzelakte nicht über das zur Verfolgung des Zweckes notwendige Maß hinausgehen (vgl. dazu BayVGH, B.v. 2.2.2015 - 20 B 14.1297 - juris Rn. 19).

  • VG Cottbus, 18.07.2018 - 3 K 1732/14
    Im Rahmen der durch die abfallrechtlichen Befugnisnormen eingeräumten Ermessensentscheidungen hat die Behörde auch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 2. Februar 2015 - 20 B 14.1297 -, juris Rn. 19).
  • VG Frankfurt/Oder, 19.10.2021 - 5 L 269/21
    Zur Erforderlichkeit dürfen Einzelakte nicht über das zur Verfolgung des Zweckes notwendige Maß hinausgehen (vgl. dazu BayVGH, B.v. 2.2.2015 - 20 B 14.1297 - juris Rn. 19).
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